Was eine Demokratie an ihren Vereinen hat
Ich schreibe diesen Text in eigener Sache, und ich sage das gleich zu Beginn, weil alles andere unehrlich wäre. Wir gründen gerade selbst einen gemeinnützigen Verein. Wir sitzen über Satzung, Finanzamt und Vereinsregister, wir lernen dieses Recht gerade von innen kennen. Und genau in dieser Zeit erleben wir, wie über Organisationen wie die unsere geredet wird. Von „Schattenstrukturen“ ist die Rede, von „staatlich alimentierten Lobbygruppen“, manche sprechen gleich von einem „NGO-Sumpf“. Man muss nicht lange suchen, um solche Sätze zu finden.
Ich könnte mich jetzt beschweren. Das wäre verständlich, bringt aber niemanden weiter. Stattdessen möchte ich lieber sortieren. Denn hinter dem Schlagwort vom „Angriff auf die NGOs“ stecken mehrere sehr verschiedene Dinge, die gern in einen Topf geworfen werden. Und wer sie auseinanderhält, sieht klarer, wo eine berechtigte Frage aufhört und wo eine Kampagne anfängt.
Wovon wir eigentlich reden
Der Begriff NGO klingt nach großen internationalen Apparaten. Gemeint ist aber etwas viel Näheres. Es geht um die organisierte Zivilgesellschaft, und die besteht in Deutschland zum allergrößten Teil aus etwas sehr Bodenständigem: aus Vereinen. Im Jahr 2025 gab es hierzulande rund 662.789 registrierte zivilgesellschaftliche Organisationen. Knapp 620.000 davon sind eingetragene Vereine, dazu kommen gut 26.000 Stiftungen, einige tausend gemeinnützige Gesellschaften und Genossenschaften. Der Sportverein, die Freiwillige Feuerwehr, der Förderkreis der Grundschule, der Naturschutzbund vor Ort. Das ist die Zivilgesellschaft.
Und sie ist eben kein Block. Es gibt linke Organisationen, genauso liberale und konservative, dazu kirchliche und wirtschaftsnahe, und ja, auch rechtsextreme Vereine. Die Zivilgesellschaft ist ein Abbild der ganzen Gesellschaft, in ihrer ganzen Widersprüchlichkeit. Wer von „den NGOs“ als geschlossenem Lager spricht, hat den ersten Denkfehler schon gemacht. Es gibt sie nicht, die eine Richtung.
Der Streit ums Geld: die 551 Fragen
Anfang 2025 wurde dieser Streit sehr konkret. Wenige Tage vor der Bundestagswahl richtete die Unionsfraktion im Bundestag eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung, überschrieben mit „Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen“. Sie enthielt 551 Fragen zu einer Reihe namentlich genannter Organisationen. Im Kern stand die Vermutung, staatlich geförderte Vereine hätten mit den Protesten gegen bestimmte Parteibeschlüsse eine unzulässige parteipolitische Einflussnahme betrieben, die mit dem Gemeinnützigkeitsrecht nicht mehr vereinbar sei.
Eine Kleine Anfrage ist ein legitimes Instrument. Abgeordnete dürfen die Regierung befragen, das ist parlamentarische Kontrolle, dafür ist das Mittel da. Man kann es aber auch anders einsetzen, nämlich um Organisationen unter Rechtfertigungsdruck zu setzen und ein Signal zu senden. Wo genau die Grenze verläuft, darüber lässt sich ehrlich streiten, und die Bewertung fällt je nach politischem Standpunkt unterschiedlich aus. Das gehört zu einer fairen Darstellung dazu.
Interessant ist, was dann passierte. Die Bundesregierung antwortete im März 2025, und die Antwort fiel nüchtern aus. Sie sehe keine Anhaltspunkte dafür, dass geförderte Organisationen eine „Schattenstruktur“ gebildet hätten. Auch juristische Personen wie Vereine könnten sich auf die Versammlungsfreiheit berufen. Es sei nicht Aufgabe der Regierung, die Aktivitäten und Kontakte solcher Organisationen zu sammeln, zu überwachen oder zu bewerten. Und ob im Einzelfall die Gemeinnützigkeit vorliege, entscheide ohnehin nicht die Politik, sondern das jeweils zuständige Finanzamt.
Damit war der Vorwurf der „Schattenstruktur“ von der Regierung selbst zurückgewiesen. Das ist bemerkenswert und wird selten dazugesagt.
Die berechtigten Fragen, die man nicht wegwischen sollte
Jetzt kommt der Teil, der uns als Verein am meisten am Herzen liegt, weil er der schwierigste ist. Nicht jede Kritik an gemeinnützigen Organisationen ist eine Kampagne. Manche Fragen sind gut, und man schwächt die eigene Position, wenn man sie abtut.
Die erste lautet: Wie transparent muss eine Organisation sein, die vom Staat gefördert wird und aufs Gemeinwohl pocht? Das ist eine faire Frage. Wer öffentliches Geld bekommt, sollte offenlegen, wofür. Die zweite ist noch grundsätzlicher: Ist es demokratisch in Ordnung, dass Organisationen politischen Einfluss nehmen, die niemand gewählt hat? Auch das muss man aushalten und beantworten, nicht wegschieben.
Die Antwort auf die zweite Frage steckt in einem Missverständnis darüber, was diese Organisationen eigentlich können. Sie haben keine Gesetzgebungsmacht und können niemanden zu etwas zwingen. Was sie können, ist Wissen einbringen, auf Missstände zeigen, Betroffenen eine Stimme geben und vor Gericht klagen. Genau das dürfen andere Gruppen auch, Unternehmen und ihre Verbände zum Beispiel, die im Vergleich meist deutlich besser ausgestattet sind und einen leichteren Zugang zu Entscheidungsträgern haben. Ein Verein, der auf ein Problem hinweist, unterläuft keine Wahl, er stellt Öffentlichkeit her. Und was das Parlament daraus macht, entscheidet am Ende das Parlament.
Und die Transparenzfrage? Die Kontrolle gibt es längst. Wer gemeinnützig ist, muss dem Finanzamt regelmäßig nachweisen, dass die Mittel zweckgebunden verwendet wurden, mit Tätigkeitsberichten, die das Amt auch anhand der öffentlichen Kommunikation und der Website prüfen darf. Über 2.000 Organisationen haben sich zusätzlich freiwillig zu einer Transparenz-Selbstverpflichtung bekannt. Und die oft beschworene Abhängigkeit vom Staat ist für den Großteil der Vereine schlicht kein Thema: Die meisten finanzieren sich überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und selbst erwirtschafteten Mitteln. Öffentliche Förderung spielt in der Breite eine kleinere Rolle, als das Wort „staatlich alimentiert“ vermuten lässt.
Wo es wirklich unsicher ist: die Sache mit der Politik
Es gibt aber einen Punkt, an dem die Unsicherheit echt ist, und den verschweigen wir nicht, weil er uns selbst betrifft. Darf ein gemeinnütziger Verein überhaupt politisch sein?
Die Antwort ist ein unbefriedigendes Jein, und daran ist ein Gerichtsurteil schuld. 2019 entzog der Bundesfinanzhof dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac die Gemeinnützigkeit. Der Kernsatz: Wer politische Zwecke durch Einflussnahme auf die politische Willensbildung verfolgt, erfüllt keinen gemeinnützigen Zweck im Sinne der Abgabenordnung. Seither herrscht Verunsicherung. Finanzämter und politische Akteure berufen sich auf dieses Urteil, um unliebsame Vereine unter Druck zu setzen.
Man muss das Urteil aber genau lesen, sonst zieht man die falschen Schlüsse. Es bedeutet nicht, dass ein Verein den Mund halten muss. Erlaubt ist eine ganze Menge, das hat der Bundesfinanzhof selbst so festgehalten und die zuständige Fachjuristin der Bundeszentrale für politische Bildung hat es zusammengetragen: die Teilnahme an friedlichen Demonstrationen, die kritische öffentliche Information und Diskussion, Gespräche und Veranstaltungen mit Politikerinnen und Politikern, das Einbringen von Fachwissen in parlamentarische Verfahren, und auch die gelegentliche Stellungnahme zu tagespolitischen Themen, solange sie zum eigenen Satzungszweck passt. Ein Sportverein darf gegen Rassismus Stellung beziehen, ein Umweltverein sich einseitig für den Klimaschutz einsetzen. Entscheidend ist der Bezug zum eigenen Zweck.
Die Grenze verläuft woanders. Wer für eine einzelne Partei wirbt oder eine Wahlempfehlung ausspricht, überschreitet sie. Und wer ständig zu wechselnden tagespolitischen Themen ganz allgemein Position bezieht, ohne festen Bezug zu einem Satzungszweck, riskiert die Gemeinnützigkeit, denn genau das war das Problem im Attac-Fall. Zwischen einer zulässigen Meinungsäußerung und einer schädlichen Dauerkampagne liegt manchmal nur ein schmaler Grat.
Ich bin kein Jurist, und wer im Detail auf Nummer sicher gehen will, sollte fachlichen Rat einholen. Aber die Richtung ist klar: Es ist mehr erlaubt, als die lauten Stimmen behaupten. Vorauseilender Gehorsam, also aus Angst lieber gleich ganz zu schweigen, ist kein Schutzkonzept. Er ist genau das, was die lautesten Kritiker erreichen wollen.
Ein Blick über die Grenze
Warum uns dieses Thema über die eigene Betroffenheit hinaus umtreibt, sieht man am besten dort, wo dieser Weg schon weiter gegangen wurde. In Russland gibt es seit 2012 ein Gesetz über „ausländische Agenten“, das am Ende zur Auslöschung fast der gesamten unabhängigen Zivilgesellschaft und der kritischen Medien führte. Georgien hat 2024 nach russischem Vorbild ein ähnliches Gesetz verabschiedet, trotz wochenlanger Massenproteste. In Ungarn arbeitet die Regierung mit Behörden, die weitreichende Befugnisse gegen unabhängige Organisationen haben.
Ich will hier keine schiefen Vergleiche ziehen. Deutschland ist nicht Georgien, und wer das behauptet, betreibt selbst die Art von Zuspitzung, die wir kritisieren. Der Unterschied ist gewaltig, und er ist wichtig. Und dennoch ist das Muster, mit dem solche Entwicklungen beginnen, überall dasselbe: Zuerst wird die Legitimität zivilgesellschaftlicher Organisationen infrage gestellt, dann werden sie als fremdgesteuert oder als heimliche Politiktreiber dargestellt, dann wird über ihr Geld geredet. Das Wort „Transparenz“ steht dabei fast immer vornean. Diese Reihenfolge zu kennen, ohne gleich den Untergang auszurufen, das ist Medienkompetenz. Man kann ein Muster benennen, ohne zu behaupten, wir stünden schon an seinem Ende.
Warum eine Demokratie das braucht
Und damit sind wir beim eigentlichen Punkt, dem, der über unseren kleinen Verein und über diese Legislaturperiode hinausreicht. Warum ist eine lebendige Zivilgesellschaft für eine Demokratie nicht bloß schmückendes Beiwerk, sondern eine Bedingung, ohne die sie verkümmert?
Das Bundesverfassungsgericht hat es 1985 im berühmten Brokdorf-Beschluss über die Versammlungsfreiheit beschrieben, und ich finde die Formulierung bis heute stark: Solche Formen der Beteiligung enthielten ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet sei, den politischen Betrieb vor der Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren. Anders gesagt: Eine Demokratie, in der zwischen den Wahlen alle vier Jahre nichts passiert, verkümmert. Sie lebt davon, dass Menschen sich zwischendurch einmischen und zusammentun, auch dann, wenn sie widersprechen.
Wahlen allein machen noch keine lebendige Demokratie. Sie ist auch das, was dazwischen passiert. Ein Verein, der Menschen an einen Tisch bringt. Eine Initiative, die auf einen Missstand zeigt, den sonst niemand sehen will, und einer Sorge eine Stimme gibt, die im Parlament keine Lobby hat. Nichts davon ersetzt gewählte Abgeordnete, und nichts davon will das. Aber es hält das Gespräch in Gang, aus dem Demokratie überhaupt erst besteht. Es ist der Unterschied zwischen einem Land, in dem Politik etwas ist, das mit einem gemacht wird, und einem Land, in dem man selbst mitreden kann.
Deshalb ist der Streit um die Vereine kein Randthema für Steuerfachleute. Wer die Zivilgesellschaft schwächt, weil ihm einzelne Organisationen gerade nicht in den Kram passen, der schwächt etwas, das er selbst noch brauchen wird. Denn die Vereine, die man heute ausdünnt, fehlen morgen allen. Auch denen, die sie heute am liebsten abräumen würden!
Es gibt übrigens einen Hoffnungsschimmer. Der aktuelle Koalitionsvertrag bekennt sich ausdrücklich zur Bedeutung gemeinnütziger Organisationen und kündigt an, das Gemeinnützigkeitsrecht zu vereinfachen. Ob daraus die lange überfällige Klarstellung wird, dass Vereine sich im Rahmen ihrer Zwecke auch politisch äußern dürfen, ohne um ihren Status zu bangen, ist offen. Frühere Anläufe sind versandet. Aber es ist möglich. Und darauf zu drängen, ist Sache genau der Zivilgesellschaft, um die es hier geht.
Man erkennt den Wert einer Sache oft erst, wenn sie unter Druck gerät. Vielleicht ist das der eine gute Nebeneffekt dieser Debatte: dass wieder sichtbar wird, was eine Demokratie an ihren Vereinen eigentlich hat.
Quellen: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion, BT-Drucksachen 20/15035 und 20/15101, März 2025 (bundestag.de). Vivian Kube, „Prüfstein Gemeinnützigkeit“, Aus Politik und Zeitgeschichte / bpb.de, 20. März 2026. Bundesfinanzhof, Urteil vom 10. Januar 2019, V R 60/17 (Attac). Siri Hummel / Peter Schubert, „Das Anti-NGO-Narrativ“, Maecenata Institut / ZiviZ im Stifterverband, Opusculum Nr. 200, September 2025. ZiviZ-Survey 2023 (ziviz.de). Bundesverfassungsgericht, Brokdorf-Beschluss vom 14. Mai 1985, 1 BvR 233/81. Koalitionsvertrag CDU/CSU/SPD, 2025. Human Rights Watch und IPG-Journal zu Foreign-Agent-Gesetzen, 2024/2025.