Mitglied werden
DemokraViTo lebt von Menschen, die mitmachen wollen.
Nicht nur zuschauen, sondern mitgestalten, bei Stadtgesprächen, Begegnungsformaten, Workshops oder im Hintergrund. Wenn du Teil davon sein willst, füll einfach das Formular aus. Wir melden uns bei dir.
So wird man Mitglied
Das Formular auf dieser Seite ist der erste Schritt, noch nicht der Beitritt. Zwischen deiner Anfrage und der Mitgliedschaft liegen vier Stationen.
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1
Du schickst das Formular ab
Damit sagst du uns, dass dich die Sache interessiert. Eine Verpflichtung entsteht dadurch nicht, und ein Beitrag wird noch nicht fällig.
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2
Wir melden uns bei dir
Meistens innerhalb weniger Tage, per E-Mail. Im Anhang liegt der Aufnahmeantrag. Wenn du vorher etwas wissen willst, frag einfach zurück, dafür ist diese Mail da.
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3
Du schickst den Aufnahmeantrag ausgefüllt zurück
Unsere Satzung verlangt einen schriftlichen Antrag (§ 4 Abs. 2). Auf dem Blatt wählst du deine Art der Mitgliedschaft und die Zahlweise. Unterschreiben, einscannen oder abfotografieren, zurück per Mail genügt uns.
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4
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme
Du bekommst von uns Bescheid, ob wir dich aufnehmen. Danach läuft dein Beitrag, im ersten Jahr nur anteilig. Wann er zum ersten Mal fällig wird, schreiben wir dir dazu.
Ohne Schritt 3 bleibt deine Anfrage liegen. Das ist der häufigste Grund, warum wir nach ein paar Wochen noch einmal nachfragen. Wenn der Antrag bei dir untergegangen ist, schreib uns, dann schicken wir ihn neu.
Was die Mitgliedschaft kostet
Die Beiträge hat unsere Mitgliederversammlung am 23. August 2026 einstimmig beschlossen. Sie gelten, bis eine Versammlung etwas anderes beschließt.
oder 110 € im Jahr
- Stimmrecht in der Mitgliederversammlung
- wählbar für Vorstand und Kassenprüfung
- wer jährlich zahlt, spart 10 €
oder 50 € im Jahr
- Teilnahme- und Rederecht
- kein Stimmrecht (§ 9 der Satzung)
- zum Unterstützen, ohne mitzuentscheiden
das ist ein Euro im Monat
- volles Stimmrecht, genau wie bei 110 €
- nur jährlich zahlbar
- auf Antrag beim Vorstand
Wer den ermäßigten Beitrag bekommt
Wer Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld, BAföG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht. Ebenso, wer eine Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente bezieht, einen Schwerbehindertenausweis besitzt oder in Schule, Studium, Ausbildung oder Freiwilligendienst ist.
Die Ermäßigung ändert nichts am Stimmrecht. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.
Was mit deinem Nachweis passiert
Wir sehen ihn an und geben ihn dir zurück. Eine Kopie behalten wir nicht, und der Grund landet in keiner Datei. In der Mitgliederverwaltung steht am Ende nur, dass die Voraussetzung vorliegt und an welchem Tag wir das geprüft haben.
Das hat die Mitgliederversammlung so beschlossen, und es hat einen Grund: Ein Schwerbehindertenausweis ist ein Gesundheitsdatum. Was wir nicht speichern, kann auch nicht in falsche Hände geraten.
Wenn du mitten im Jahr eintrittst
Dann zahlst du für dein erstes Jahr nur anteilig. Bei jährlicher Zahlweise für jeden Monat vom Eintrittsmonat bis Dezember ein Zwölftel, bei monatlicher Zahlweise ab deinem Eintrittsmonat den Monatsbeitrag. Der Tag im Monat spielt keine Rolle.
Ein Beispiel: Wer im Oktober eintritt und den ermäßigten Beitrag zahlt, zahlt für dieses Jahr 3 €. Wer im Oktober mit Stimmrecht eintritt und jährlich zahlt, zahlt 27,50 €.
Zahlweise und Fälligkeit
Monatlich wird per SEPA-Lastschrift eingezogen, der Jahresbeitrag ist zum 15. Januar fällig. Der ermäßigte Beitrag geht nur jährlich.
Unser Vereinskonto ist gerade im Aufbau, der Lastschrifteinzug noch nicht eingerichtet. Bis dahin überweist du auch bei monatlicher Zahlweise. Die Bankverbindung und den ersten Fälligkeitstag bekommst du von uns schriftlich.
Kündigung, Mindestbetrag und was ist, wenn es trotzdem nicht geht
Ein Austritt wird zum Ende des Geschäftsjahres wirksam (§ 4 Abs. 4 der Satzung), unser Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die Beträge oben sind Mindestbeträge. Wer mehr geben will und kann, tut das über eine Spende.
Und wenn auch 12 € im Jahr gerade nicht drin sind: Schreib uns trotzdem. Über eine Stundung oder einen Erlass entscheidet die Mitgliederversammlung. Niemand muss diese Frage vorher mit sich allein ausmachen.
Dein Beitrag ist absetzbar
Feststellung nach § 60a AO
Das Finanzamt Bielefeld-Außenstadt hat mit Bescheid vom 11. September 2026 festgestellt, dass unsere Satzung die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt. Dafür geprüft wurden die drei Zwecke, die wir uns gegeben haben: Volksbildung, Förderung des demokratischen Staatswesens und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements.
Wir dürfen deshalb Zuwendungsbestätigungen nach amtlichem Muster ausstellen, für Spenden ebenso wie für Mitgliedsbeiträge. Beides kannst du in deiner Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Melde dich dafür bei info@demokravito.de.
Zwei Dinge, die dazugehören: Bestätigen dürfen wir nur, was uns seit diesem Bescheid erreicht. Wer uns vorher unterstützt hat, bekommt dafür keine Bestätigung, auch nicht nachträglich.
Und der Bescheid betrifft unsere Satzung. Ein Freistellungsbescheid ist etwas anderes, den erteilt das Finanzamt erst, wenn es unsere tatsächliche Arbeit geprüft hat. Bis dahin ist die Feststellung die Grundlage, auf der wir bestätigen.
Dein Interesse an DemokraViTo
Alle Felder mit Stern sind Pflichtfelder. Wir melden uns nach dem Absenden persönlich bei dir, in der Regel innerhalb von wenigen Tagen.
Deine Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung deiner Anfrage verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.