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Applaus für Abschiebung: Was im EU-Parlament passiert ist

Ein Sprechchor im Plenarsaal, eine Mehrheit aus EVP und drei rechten Fraktionen, und ein Gesetz mit Abschiebezentren außerhalb der EU. Über eine Entscheidung, die unser Grundgesetz auf die Probe stellt.

Am 17. Juni hat das Europäische Parlament in Straßburg mit 418 zu 218 Stimmen bei 30 Enthaltungen die neue EU-Rückführungsverordnung beschlossen. Nach der Abstimmung erhoben sich Abgeordnete der EVP und der rechten Fraktionen EKR, Patrioten für Europa und ESN, applaudierten und riefen „Send them back“. Die Gegenseite, vor allem Sozialdemokraten, Grüne und Linke, antwortete mit „Shame on you“-Rufen. Die Sitzung musste kurz unterbrochen werden, bevor sie geordnet weiterlaufen konnte.

Das ist der Moment, der seit ein paar Tagen durch die sozialen Netzwerke geht. Ich will hier nicht beim Applaus stehen bleiben, sondern erklären, was inhaltlich beschlossen wurde, wie diese Mehrheit zustande kam und warum mich das als jemanden, der an die Grundordnung unseres Grundgesetzes glaubt, wirklich beunruhigt.

Was die Verordnung konkret regelt

Die Rückführungsverordnung soll ein einheitliches europäisches System für Abschiebungen schaffen. Im Kern stehen drei Punkte.

Erstens werden sogenannte „Return Hubs“ möglich. Das sind Abschiebezentren in Drittstaaten außerhalb der EU, in die abgelehnte Asylbewerber gebracht werden können, selbst wenn sie keinerlei Verbindung zu diesen Ländern haben. Bisher gab es dafür schlicht keine Rechtsgrundlage in der EU.

Zweitens wird die Abschiebehaft deutlich ausgeweitet. Die Dauer kann künftig bis zu 24, in Sonderfällen bis zu 30 Monate betragen. Familien mit Kindern können künftig abgeschoben werden, nur für unbegleitete Minderjährige bleibt das ausgeschlossen.

Drittens werden ablehnende Asylbescheide EU-weit gegenseitig anerkannt. Entscheidet eine Behörde in einem Mitgliedstaat über die Ablehnung, kann die Abschiebung von jedem anderen Mitgliedstaat vollzogen werden, auch wenn dort noch ein Rechtsmittel läuft.

Amnesty International hat vor der Abstimmung ausdrücklich zur Ablehnung aufgerufen und den Entwurf als menschenrechtswidrig bezeichnet, weil Abschiebezentren in Drittstaaten nach Einschätzung der Organisation grundsätzlich nicht mit menschenrechtlichen Mindeststandards vereinbar seien. PRO ASYL spricht von einem Frontalangriff auf die Rechte von Geflüchteten und verweist auf geschwächten Rechtsschutz, weil Abschiebungen künftig auch während laufender Gerichtsverfahren möglich werden sollen. Schon im Vorfeld hatten über 250 zivilgesellschaftliche Organisationen und die EU-Grundrechteagentur ihre Bedenken angemeldet. Vergleichbare Modelle sind bereits gescheitert: Das Rückkehrabkommen zwischen Italien und Albanien steht unter Druck eines EuGH-Urteils, das britische Ruanda-Modell wurde vom Obersten Gerichtshof des Vereinigten Königreichs für rechtswidrig erklärt, bevor überhaupt jemand dorthin gebracht wurde.

Man kann zu der Frage, wie eine wirksame und faire Rückführungspolitik aussehen soll, unterschiedlicher Meinung sein, und das ist auch völlig legitim. Das ist Politik. Aber wie diese Mehrheit zustande gekommen ist, verdient eine eigene Betrachtung.

Wie die Mehrheit entstand

Eigentlich arbeiten EVP, Sozialdemokraten und Liberale im Europaparlament in einer Art informeller Koalition zusammen, mit einer eigenen Mehrheit. Bei der Rückführungsverordnung kam diese Koalition nicht zustande, weil die Sozialdemokraten dem Konzept der Return Hubs in der vorliegenden Form nicht zustimmen wollten.

Die EVP unter ihrem Fraktionschef Manfred Weber suchte daraufhin die Mehrheit woanders. Recherchen der dpa zeigen, dass Mitarbeiter der EVP-Fraktion in einer Chatgruppe mit Vertretern der rechten Fraktionen ESN, der auch die AfD angehört, EKR und Patrioten für Europa über den Gesetzestext verhandelt haben. Am 4. März trafen sich Abgeordnete aller vier Fraktionen persönlich, darunter der französische EVP-Politiker François-Xavier Bellamy und die AfD-Europaabgeordnete Mary Khan. Nach Abschluss der Verhandlungen schrieb jemand in der Chatgruppe einen Dank für die Zusammenarbeit, EVP-Mitarbeiter reagierten mit einem Klatsch-Emoji. Der Grünen-Europaabgeordnete Erik Marquardt zählt 38 Stellen im Entwurf, an denen auf Forderungen der ESN-Fraktion eingegangen wurde.

Manfred Weber hatte zuvor wiederholt betont, dass die Brandmauer zur AfD auch auf europäischer Ebene stehe, und sagte später, die AfD spiele für Mehrheiten und Inhalte keine Rolle. Das lässt sich schwer mit den dokumentierten Chatprotokollen und dem persönlichen Treffen in Einklang bringen. Ich will Weber hier nichts unterstellen, was er nicht gesagt hat. Aber zwischen der öffentlichen Beteuerung und dem, was die dpa recherchiert hat, liegt ein Widerspruch, der für sich spricht.

Am Ende stimmten für die finale Fassung neben der EVP auch EKR, Patrioten für Europa und die ESN-Fraktion mit der AfD. Dagegen votierten vor allem Sozialdemokraten, Grüne und Linke.

Warum mich das beunruhigt

Mir geht es nicht darum, jede Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen politischen Lagern zu verteufeln. Demokratie lebt von Mehrheiten, und Mehrheiten entstehen manchmal über Lagergrenzen hinweg. Das allein wäre kein Skandal.

Was mich beunruhigt, ist die Kombination aus zwei Dingen. Zum einen die inhaltliche Richtung: Ein Gesetz, das Menschen ohne Aufenthaltsrecht in Lager außerhalb Europas verbringen kann, mit denen sie keine Verbindung haben, und das dafür mit Fraktionen verhandelt wurde, die diese Politik seit Jahren mit dem Begriff der Remigration verbinden. Zum anderen die Art, wie es passiert ist: heimlich verhandelt, öffentlich bestritten, und am Ende mit einem Sprechchor gefeiert, der genau das ausdrückt, was viele an dieser Politik fürchten.

„Send them back“ ist kein Verfahrensbegriff. Es ist ein Satz, der Menschen auf ihre Herkunft reduziert und sie zu einem Kollektiv macht, das man los werden will.

Wenn das im Plenarsaal eines demokratischen Parlaments mit Applaus gefeiert wird, ist das kein Randphänomen mehr, sondern ein Signal, das durch ganz Europa hallt. Mir wird dabei mulmig, weil ich an die Geschichte unseres Landes denke und an das, was passiert ist, als Sprache wie diese zur politischen Normalität wurde. Ich behaupte nicht, dass die Situationen gleich sind, das wären sie nicht. Aber das Grundgesetz wurde genau aus dieser Erfahrung heraus geschrieben, mit Artikel 1 als Fundament: die Würde des Menschen ist unantastbar, für jeden Menschen, unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus. Eine Politik, die Menschen in Lager außerhalb der EU verbringt, mit denen sie keine Verbindung haben, und das mit Sprechchören feiert, stellt für mich genau diesen Grundsatz in Frage.

Dass eine Mehrheit aus EVP und drei rechten Fraktionen zusammen für diese Politik gestimmt hat, ist eine politische Tatsache, kein Vorwurf gegen jeden einzelnen Abgeordneten, der mit Ja gestimmt hat. Es gibt sicher Kolleginnen und Kollegen in der EVP, die mit dem Applaus genauso wenig anfangen können wie ich. Aber als überparteiliche Initiative ist es genau unsere Aufgabe, klar zu benennen, wenn eine Entscheidung gegen die Werte verstößt, auf denen unser Grundgesetz aufbaut. Das ist keine Frage von links oder rechts. Das ist eine Frage von Menschenwürde.

Was jetzt passiert

Die Verordnung muss noch vom Rat der EU bestätigt werden, was in diesem Fall nur als Formsache gilt. Danach läuft eine Umsetzungsfrist von zwölf Monaten, die Regeln zu den Return Hubs sollen direkt anwendbar werden. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat den Beschluss ausdrücklich begrüßt und angekündigt, die rechtlichen Voraussetzungen für Return Hubs noch in diesem Jahr schaffen zu wollen.

Wir werden das Thema weiter beobachten und in einem unserer nächsten Stadtgespräche aufgreifen. Nicht um zu belehren, sondern um zu zeigen, was diese Entscheidung für Europa und für unser Grundgesetz bedeutet, und um darüber ins Gespräch zu kommen, was eine faire und wirksame Rückführungspolitik eigentlich von einer entwürdigenden unterscheidet.

Quellen: Tagesspiegel, Euronews, Amnesty International, PRO ASYL, Legal Tribune Online (LTO), Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), dpa.

Devin Nikolai für DemokraViTo i.G. · Juni 2026