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Standpunkt

Wer fragen darf, und wer nicht

Sieben Sätze in einem Reformpapier sollen das Informationsfreiheitsgesetz umbauen. Was darin steht, was die Regierung dazu sagt, und was das Grundgesetz an dieser Stelle wirklich hergibt.

Sieben Sätze. So lang ist der Absatz, in dem die Bundesregierung ankündigt, wie sie das Informationsfreiheitsgesetz umbauen will. Er steht als Punkt 32 von 34 im Beschlusspapier des Koalitionsausschusses vom 2. Juli, eingeklemmt zwischen einer Vorgabe zur Personaleinsparung in Bundesbehörden und einer Regelung über überwachungsbedürftige Anlagen. Das Kapitel darüber ist überschrieben mit „Bürokratierückbau“.

In der Woche danach ging es in den Nachrichten um die Rente und um die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Punkt 32 wäre fast durchgerutscht. Und genau das ist der Grund, warum wir darüber schreiben.

Was das IFG eigentlich ist

Das Informationsfreiheitsgesetz gilt seit Anfang 2006, es wird in diesem Jahr zwanzig Jahre alt. Sein Kern steht gleich im ersten Paragraphen: Jeder hat gegenüber Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Jeder. Ohne Begründung. Man muss weder Journalist sein noch persönlich betroffen.

Das klingt technisch, dreht aber ein Verhältnis um, das jahrhundertelang andersherum lief. Vor 2006 war das Amtsgeheimnis die Regel und die Auskunft die Ausnahme. Seither muss die Behörde begründen, wenn sie etwas zurückhält, und nicht mehr der Bürger, warum er es wissen will.

Was daraus geworden ist, sieht man an konkreten Fällen. Die Beschaffung von Schutzmasken während der Pandemie wurde über interne E-Mails nachvollziehbar, die auf IFG-Antrag herausgegeben werden mussten. Dass das Finanzministerium beim Tankrabatt Warnungen aus dem eigenen Haus ignoriert hatte, kam auf demselben Weg heraus. Die Berliner Fördermittelaffäre, aus der ein Untersuchungsausschuss wurde, begann mit einer Anfrage nach dem dortigen Landesgesetz. Allein über das Portal FragDenStaat wurden rund 330.000 Anfragen gestellt, von mehr als 100.000 Menschen.

Regierungen jeder Farbe fanden das unangenehm. Das ist kein Betriebsunfall, das ist die Funktion.

Die sieben Sätze

Erstens soll der Anspruch künftig ein „berechtigtes Interesse“ voraussetzen. Wer etwas wissen will, muss also begründen, warum. Ein solches Erfordernis kennt in Deutschland bisher nur Bayern, das gar kein eigenes Informationsfreiheitsgesetz hat, und die Erfahrung dort ist, dass Behörden Anfragen regelmäßig mit dem Hinweis ablehnen, ein berechtigtes Interesse sei nicht dargelegt.

Zweitens sollen nur noch „natürliche Personen“ antragsberechtigt sein. Vereine, Verbände, Nichtregierungsorganisationen und Medienhäuser fielen damit heraus. Auch ein Verein wie unserer könnte dann keine Anfrage mehr stellen. Und wer klagen will, weil eine Behörde mauert, müsste das als Privatperson tun, auf eigenes Kostenrisiko, gegen einen Apparat mit eigener Rechtsabteilung.

Drittens wird geprüft, ob der Kreis der Berechtigten auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränkt wird. Menschen, die hier wohnen, arbeiten und von Behördenentscheidungen betroffen sind, aber keinen deutschen oder EU-Pass haben, hätten dann weniger Rechte. Eine sachliche Begründung dafür steht nicht im Papier.

Viertens sollen die Namen von Mitarbeitenden geschwärzt werden, zum Schutz vor Anfeindungen und Drohungen. Das Anliegen ist ernst, dazu gleich mehr. Die Folge wäre, dass sich nicht mehr nachvollziehen lässt, wer welche Entscheidung getroffen hat.

Fünftens kommen neue Bereichsausnahmen hinzu, für Kritische Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung und wissenschaftliche Forschung. Und die Gebühren sollen sich künftig am Kostendeckungsprinzip orientieren. Heute sind einfache Auskünfte kostenlos und die Gebühren bei 500 Euro gedeckelt, weil sie niemanden vom Antrag abschrecken sollen. Ohne diesen Deckel wäre die Obergrenze der Verwaltungsaufwand, und den kann vorher niemand abschätzen, auch die Behörde nicht.

Bisher muss der Staat begründen, warum er etwas zurückhält. Danach müsste der Bürger begründen, warum er etwas wissen darf.

Was die Regierung sagt, und was daran stimmt

Wir halten nichts davon, die andere Seite gleich als Ausrede abzutun. Also der Reihe nach.

Der Regierungssprecher hat die Änderungen mit der veränderten Sicherheitslage begründet. Die Bundesjustizministerin verwies darauf, dass es Missbrauch gebe, etwa gezielte Abfragen, mit denen fremde Staaten Informationen abschöpfen könnten. Der Schutz von Behördenbeschäftigten vor Drohungen ist ohnehin kein erfundenes Problem, Menschen in Ämtern werden angefeindet, und das hat zugenommen. Auch der Verwaltungsaufwand ist real. Eine ausführliche Anfrage kann Wochen Arbeit auslösen, und die Bundesverwaltung schwärzt Akten zwanzig Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes immer noch von Hand.

Nur trägt keines dieser Argumente die vorgeschlagene Lösung.

Für Sicherheitsbelange hält das IFG schon heute eine ganze Reihe von Ablehnungsgründen bereit. Die Nachrichtendienste sind vom Gesetz von vornherein ausgenommen, ebenso große Teile der Justiz und der Steuerverwaltung. Informationen, deren Bekanntgabe die innere oder äußere Sicherheit gefährden würde, dürfen zurückgehalten werden. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat darauf hingewiesen, dass Deutschland damit ohnehin schon ein vergleichsweise strenges Informationsrecht hat.

Namen können auch heute geschwärzt werden, wenn eine Bedrohungslage besteht. Eine pauschale Schwärzung aller Namen, bis hinauf ins Leitungspersonal, schützt niemanden zusätzlich. Sie macht Verantwortung unsichtbar.

Und das Bürokratieargument dreht sich gegen sich selbst. Ein „berechtigtes Interesse“ zu prüfen, ist zusätzliche Arbeit. Die Verwaltung wird davon nicht entlastet, sie bekommt eine Prüfstufe dazu.

Bleibt ein Punkt, bei dem man ehrlich sein muss. Einige der Personen, die am Beschluss beteiligt waren, waren selbst Gegenstand von Vorgängen, die erst durch dieses Gesetz öffentlich wurden. Das beweist keine Absicht, und wir behaupten hier auch keine. Es ist ein Interessenkonflikt. Interessenkonflikte benennt man, statt sie höflich zu übersehen.

Und das Grundgesetz?

Der naheliegende Satz wäre jetzt: Das ist verfassungswidrig. So einfach ist es nicht, und ausgerechnet das finde ich den lehrreichsten Teil der ganzen Geschichte.

Artikel 5 des Grundgesetzes gibt jedem das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Behördenakten sind aber nicht von sich aus allgemein zugänglich. Das Bundesverfassungsgericht hat 2017 beschrieben, wie das zusammenhängt: Erst weil Paragraph 1 des IFG den Zugang eröffnet, werden amtliche Informationen überhaupt zu allgemein zugänglichen Quellen im Sinne des Grundrechts. Und wo der Gesetzgeber einen Bereich ausdrücklich herausnimmt, verlieren die Informationen diese Eigenschaft wieder.

Im Klartext heißt das: Der Grundrechtsschutz hängt hier am einfachen Gesetz. Der Gesetzgeber, der das Grundrecht mit Inhalt füllt, kann es auch wieder leeren. Es wäre also vermutlich kein Verfassungsbruch, jedenfalls nicht als Ganzes. Es wäre etwas, das ich fast unangenehmer finde. Es wäre legal möglich, weil wir das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen nie in die Verfassung geschrieben haben.

Einzelne Punkte werfen trotzdem harte Verfassungsfragen auf. Die Beschränkung auf Deutsche und Unionsbürger müsste sich am Gleichheitssatz aus Artikel 3 messen lassen, und welcher sachliche Grund die Schlechterstellung tragen soll, ist bisher nicht erkennbar. Und wenn Journalistinnen und Journalisten faktisch aus dem IFG gedrängt werden, mit dem Hinweis, sie hätten ja den presserechtlichen Auskunftsanspruch, dann berührt das die Pressefreiheit. Denn das Presserecht liefert Auskünfte, keine Akten, und zwischen einer formulierten Auskunft und dem Vorgang selbst liegt ein erheblicher Unterschied.

Ich bin kein Jurist und schreibe das mit Vorbehalt. Die gründlichste rechtliche Auseinandersetzung, die ich gefunden habe, stammt von einem Forschungsteam zur Informationsfreiheit und steht frei zugänglich im Verfassungsblog. Sie ist unten verlinkt.

Warum uns das angeht

Wir sind überparteilich. Das heißt nicht, dass wir zu allem schweigen. Es heißt, dass wir keine Partei bevorzugen, und das fällt hier ohnehin leicht: Der Beschluss stammt aus einem Gremium, in dem drei Parteien sitzen, und der lauteste Widerstand kommt inzwischen aus einer davon.

Es geht hier nicht um Regierung gegen Opposition. Es geht um Staat gegen Öffentlichkeit. Und dabei zählt ein Gedanke, den ich für den wichtigsten überhaupt halte: Kontrollinstrumente, die eine Regierung heute abbaut, stehen der nächsten nicht mehr zur Verfügung. Und auch nicht mehr gegen die nächste. Wer die öffentliche Kontrolle über die Verwaltung schleift, weil sie ihm gerade lästig ist, hinterlässt einen Apparat, den auch die bequem übernehmen können, vor denen wir uns fürchten sollten.

Dazu kommt das, was wir bei jedem Gespräch hören: Die Leute vertrauen der Politik nicht mehr. In einer Befragung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit halten 96 Prozent der Befragten die Transparenz von Behörden für wichtig, jeder Zehnte hat schon einmal selbst eine Anfrage gestellt. Dieses Vertrauen baut man nicht auf, indem man die Tür zumacht und erklärt, es geschehe zu deren eigenem Schutz.

Es ist noch nicht entschieden

Ein Beschluss des Koalitionsausschusses ist kein Gesetz. Das Bundesinnenministerium schreibt in den kommenden Monaten einen Entwurf, danach folgen Ressortabstimmung, Kabinett und Bundestag. Zum Jahresende soll entschieden werden. Der Gesetzestext existiert also noch gar nicht, und wer heute schon behauptet, genau zu wissen, was am Ende darin stehen wird, geht über das hinaus, was bekannt ist. Auch das gehört zur Medienkompetenz, an der uns liegt.

Bekannt ist dagegen der Druck. Mehr als 120 Organisationen haben einen offenen Brief unterschrieben, darunter Amnesty International, Transparency International, Human Rights Watch, Greenpeace und eine Reihe von Redaktionen. Eine Petition hat inzwischen über 440.000 Unterschriften. Die SPD-Bundestagsfraktion hat in einem Positionspapier erklärt, sie werde einer Absenkung des bestehenden Transparenzniveaus nicht zustimmen. Ein sehr ähnlicher Vorstoß wurde vor gut einem Jahr auf genau diesem Weg gestoppt.

Es ist also offen. Und offen heißt, dass Hinschauen etwas ändert.

Ein Staat, den man nicht mehr fragen darf, wird davon nicht vertrauenswürdiger. Er wird nur stiller.

Quellen: Koalitionsausschuss, „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“, 2. Juli 2026, Punkt 32 (bundesregierung.de). Lang/Lenz/Pichl/Vos, „Vom Jedermannsrecht zum Privileg für Wenige“, Verfassungsblog, 8. Juli 2026. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20. Juni 2017, 1 BvR 1978/13. Informationsfreiheitsgesetz und Informationsgebührenverordnung (gesetze-im-internet.de). Offener Brief von über 120 Organisationen, FragDenStaat, 7. Juli 2026. Human Rights Watch, 8. Juli 2026. ZDFheute, heise online, netzpolitik.org, Legal Tribune Online, Juli 2026. Befragung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zur Informationsfreiheit.

Devin Nikolai für DemokraViTo i.G. · Juli 2026